“DIE QUALITÄT DER INTERNEN PRODUKTIONEN WIRD ZERTIFIZIERT UND DIE QUALITÄT UND KONFORMITÄT SEINER LIEFERANTEN SIND ZERTIFIZIERT.”
Qualität
ERHÄLTLICH
- BIOAGRICERT: BIOLOGISCHES PRODUKTIONSVERFAHREN gemäß EG-Verordnung 834/07 und folgenden agg., BIO BIOSUISSE Zertifizierung
- Anwendung des Organisationsmodells des Unternehmens gemäß Gesetzesdekret 231/2001..
- NSF ITALIEN: GLOBAL G.A.P. OPTION 2 und ADD ON GRASP für frische Kastanien
- CSQA:IFS Essen vs.7
- NSF: IFS Broker gegen 3
- OBERRABBINER PADUA: KOSCHER
- CHECK FRUIT: VERARBEITUNG UND VERPACKUNG: MARRONE DI CASTEL DEL RIO IGP
- INOQ: CHESTNUT PACKAGING CUNEO g.g.A.
- VERTRIEB: MARRONE DEL MUGELLO IGP mit eigener Marke
- VERTRIEB: BIO / KONVENTIONELLES KASTANIENMEHL, BIO / KONVENTIONELLES KASTANIENMEHL, mit AIC-ZEICHEN – Italian Celiac Association – Glutenfreie Produkte der Marke Agribisalta Srl
Eines der Grundprinzipien unseres Unternehmens ist es seit jeher, unseren Kunden die Herkunft und Gesundheit der gelieferten Produkte zu garantieren. Agrimola engagiert sich an dieser Front für alle seine Produktionen, insbesondere aber für Kastanien und frische Kastanien, für die es besonders geeignet ist.
Das Labor innerhalb des Unternehmens verfügt über ausreichend Personal und Ausrüstung für eine sorgfältige interne Qualitätskontrolle, die das Produkt in allen Phasen des Verarbeitungszyklus verfolgt.
Agrimola nutzt auch für chemische und mikrobiologische Analysen hochqualifizierte externe Labors, in denen es die Durchführung von mehr als 2.000 Analysen pro Jahr in Auftrag gibt; Dadurch ist es möglich, die Konformität und Qualität seiner Produktionen und Lieferanten zu überprüfen.
Auf der Vorderseite der Herkunftsgarantie der gelieferten Produkte wurde die „interne Rückverfolgbarkeit“ (insbesondere frische und gefrorene Früchte) mit der Erstellung und dem Druck von Etiketten computerisiert, die neben der Beschreibung des Artikels den Namen des Lieferanten, die Partie und das Gewicht enthalten, die dann auf den einzelnen Verpackungen und auf den Paletten anzuwenden sind.
Die Legalitätsbewertung ist ein synthetischer Indikator für die Einhaltung hoher Legalitätsstandards durch Unternehmen, die sie angefordert haben.
Das antragstellende Unternehmen erhält die Grundpunktzahl ★, wenn es alle in Artikel 2 der Durchführungsverordnung über die Legalitätseinstufung genannten Anforderungen erfüllt. Die Grundpunktzahl kann durch ein „+“ für jede zusätzliche Anforderung erhöht werden, die das Unternehmen unter den in der Kunst vorgesehenen Anforderungen erfüllt. 3 der Verordnung. Das Erreichen von drei „+“ beinhaltet die Zuschreibung eines zusätzlichen Sterns bis zu einer maximalen Punktzahl von ★★★.
Am 16-03-2021 erhielt Agrimola die Vergabe der Legalitätsbewertung: ★★+.